Als gesetzliche Kassenleistung wird während der Schwangerschaft dreimal Blut abgenommen. Die erste Blutentnahme erfolgt direkt nach der Feststellung der intrauterinen Schwangerschaft mit Herztätigkeit, ca. in der 6. – 8. Schwangerschaftswoche.

Hierbei wird Folgendes untersucht:

  • Blutgruppe
  • Antikörper
  • Röteln-Immunität
  • Lues Test
  • HIV Test
  • kleines Blutbild

Außerdem wird aus dem Urin auf Chlamydia getestet.

Die zweite Blutentnahme findet in der 24. – 28. Schwangerschaftswoche statt. Hierbei wird Blut entnommen für einen Test auf Antikörper, kleines Blutbild sowie für den Zuckerbelastungstest.

Die dritte Blutabnahme erfolgt nach der 32. Schwangerschaftswoche. Diese dient einem Test auf Hepatitis B und für ein letztes kleines Blutbild.

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