Ab 01.01.2020 ändern sich die Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte wie folgt:
20 – 24 Jahre:
jährlich:
- zytologischer Krebsabstrich
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
- Chlamydia-Test
25 – 29 Jahre:
jährlich:
- zytologischer Krebsabstrich
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
30 – 34 Jahre:
jährlich:
- zytologischer Krebsabstrich
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
- Abtasten der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
35 – 49 Jahre:
jährlich:
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
- Abtasten der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
alle 3 Jahre:
- Co-Testung (zytologischer Krebsabstrich + HPV Test)
50 – 54 Jahre:
jährlich:
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
- Abtasten der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
- Stuhltest
alle 2 Jahre:
- Mammographie-Screening
alle 3 Jahre:
- Co-Testung (zytologischer Krebsabstrich + HPV Test)
55 – 69 Jahre:
jährlich:
- Untersuchung des Muttermundes
- Tastuntersuchung des Unterbauches
- Abtasten der Brust und der Lymphknoten in den Achselhöhlen
alle 2 Jahre:
- Mammographie-Screening
- Schnelltest auf Blut im Stuhl (oder Kolposkopie alle 5 Jahre)
alle 3 Jahre:
- Co-Testung (zytologische Krebsabstrich + HPV Test)